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Arbeiten auf Mallorca

 

Als EU Bürger benötigen Sie zum Arbeiten auf Mallorca keine Arbeitserlaubnis. Für einen Aufenthalt der maximal 3 Monate dauert genügt es einen Reisepass mitzuführen.

Sollten Sie länger als 3 Monate bleiben wollen ist eine Anmeldung beim spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) des Wohnortes erforderlich (empadronamiento).

Dafür benötigen Sie:


- Pass oder Personalausweis
- Miet- / Untermietvertrag oder Nachweis über Grundeigentum.

Anschließend ist eine Einschreibung bei der Oficina de Extranjeros bzw. der Polici­a de Extranjeros in das dortige Register für EU-Ausländer erforderlich. Mehr Informationen finden Sie auf den Webseiten des deutschen Konsulats in Palma de Mallorca.


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