Arbeiten auf Mallorca |
|
| |
Als EU Bürger benötigen Sie zum Arbeiten auf Mallorca keine Arbeitserlaubnis. Für einen Aufenthalt der maximal 3 Monate dauert genügt es einen Reisepass mitzuführen.
Sollten Sie länger als 3 Monate bleiben wollen ist eine Anmeldung beim spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) des Wohnortes erforderlich (empadronamiento).
Dafür benötigen Sie:
- Pass oder Personalausweis
- Miet- / Untermietvertrag oder Nachweis über Grundeigentum.
Anschließend ist eine Einschreibung bei der Oficina de Extranjeros bzw. der Policia de Extranjeros in das dortige Register für EU-Ausländer erforderlich. Mehr Informationen finden Sie auf den Webseiten des deutschen Konsulats in Palma de Mallorca.
zurück
|
|
|
|
|